§ Reglement Hauptversammlung
Ordentliche Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Handballriege und wird einmal jährlich durchgeführt. Die Hauptversammlung bildet den Abschluss des Aktuellen Vereinsjahres (Juni des letzten Jahres bis Mai des aktuellen Jahres)
Einladung der Hauptversammlung
Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt durch den Vorstand der Handballriege mit Bekanntgabe der Traktanden, des Datums, des Ortes und der Zeit. Die Einladung erfolgt spätestens 30 Tage vor der Versammlung durch die Publikation auf der Webseite der Handballriege (Startseite). Eine auf diese Weise einberufene Hauptversammlung ist Beschlussfähig.
Anträge zu Handen der Hauptversammlung
Anträge zu Handen der Hauptversammlung sind mindestens 10 Tage vor der Versammlung in schriftlicher Form beim Sekretariat einzureichen - entweder per Mail oder auf dem Postweg (Sekretariat, TV Solothurn Handball, Postfach 1735, 4502 Solothurn)
Geschäfte der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird durch einer der CoPräsidenten der Handballriege geführt. Bei Abwesenheit beider CoPräsidenten übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied der Handballriege die Leitung.
Die Kompetenzen der ordentlichen Hauptversammlung sind Deckungsgleich wie diejenigen der Generalversammlung (siehe Statuten - Kapitel 5, Artikel 16 2)